Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kubru GmbH & Co. KG
Stand: 20.11.2019
§1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Kubru GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Kubru“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Vertragspartner„; gemeinsam mit Kubru nachfolgend: „Parteien“).
- Die AGB gelten neben den Individualabreden der Parteien nach Absatz (3) ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Kubru ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Kubru in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Kubru maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
§2 Vertragsschluss
- Angebote von Kubru sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Kubru dem Vertragspartner Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen Kubru sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- Die Bestellung der Ware durch den Vertragspartner gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Kubru berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach seinem Zugang bei Kubru anzunehmen.
- Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.
§3 Preise und Zahlung, Versandkosten
- Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die von Kubru angegebenen Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich anfallender Versandkosten.
- Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsstellung. Der Zahlungseingang ist maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung. Kubru ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Kubru spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Kubru behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Kubru auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Dem Vertragspartner steht ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch Kubru anerkannt worden sind.
§4 Lieferung
- Die Lieferung erfolgt ab Lager von Kubru, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und von Kubru bei Annahme der Bestellung angegeben. Eine Lieferung erfolgt dann spätestens innerhalb von 14 Werktagen. Diese Frist beginnt mit Vertragsschluss gem. § 2 Abs. 3.
- Sofern Kubru verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Kubru nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Kubru den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Kubru berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Vertragspartners wird Kubru unverzüglich erstatten.
- Sollte der Vertragspartner bei Lieferung offensichtliche Mängel jedweder Art an der Verpackung oder der Ware feststellen, soll er dies Kubru innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware in Textform sowie – wenn möglich – durch Vorlage von Bildern des entsprechenden Schadens anzeigen. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners werden hierdurch nicht beschränkt.
- Bei Bestellungen von Vertragspartnern mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland behält sich Kubru vor, die Ware erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist abweichend von Absatz 2 mit Erhalt der Zahlung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Kubru.
- Der Vertragspartner darf die Ware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Vertragspartners gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Ware sowie diejenigen Forderungen des Vertragspartners bezüglich der Ware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Vertragspartner sicherungshalber in vollem Umfang ab. Kubru nimmt diese Abtretung an.
§6 Gewährleistung und Haftung
- Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Auf Schadensersatz haftet Kubru – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Abweichend von Abs. (2) haftet Kubru auch bei einfacher Fahrlässigkeit (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften) auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ebenfalls abweichend von Abs. (2) haftet Kubru auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden, die aus einer nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen, wobei eine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.
- Die Einschränkungen der Absätze (3) und (4) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kubru, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten nicht, soweit Kubru den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.
- Bei Bestellungen durch Unternehmer gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB und eine Verjährung von 12 Monaten, beginnend mit Ablieferung der Sache.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.
- Kubru übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen infolge von höherer Gewalt und ähnlichen, von Kubru nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie Verweigerung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe etc. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.
§7 Urheberrechte
Kubru hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf der Webseite, in Katalogen oder Werbematerialien von Kubru veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne Kubrus ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
§8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf die Verträge ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
- Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann ist, der seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist Gerichtsstand nach Wahl von Kubru das Landgericht Stuttgart, das Landgericht München oder das Landgericht Köln.